Neue Regelungen

Mit dem neuen Lieferkettengesetz, das als Regierungsentwurf am 3.3.2021 verabschiedet wurde und noch in dieser Legislaturperiode verkündet werden soll, müssen Industrie und Handel für die Einhaltung von Menschenrechten (z. B. Ausbeutung, Kinderarbeit und Diskriminierung) und Umweltstandards sorgen. Abgestuft nach Einflussmöglichkeiten, erstreckt sich das Gesetz auf die gesamte Lieferkette, also auf die eigene Produktion und externe Lieferanten aus dem Ausland. Das Gesetz orientiert sich an den UN-Richtlinien (Guiding Principles on Business and Human Rights).


Sorgfaltspflichten

Ab 1.1.2023 soll es für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten. Die Grenze wird ab 2024 auf 1.000 gesenkt. Diese Pflichten kommen auf Sie zu:

 

  • Risikoanalyse und Einrichtung eines Risikomanagementsystems,
  • Formulierung einer unternehmerischen Menschenrechtsstrategie,
  • Präventionsmaßnahmen im eigenen Bereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern,
  • Sofortige Einleitung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen,
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens im Falle von Rechtsverstößen,
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.

 

Mit dem Lieferkettengesetz ist Deutschland nicht allein. Entsprechende Gesetze wurden und werden aktuell auch in unseren Nachbarländern auf den Weg gebracht, z. B. in Großbritannien.


Risiken

Insbesondere für mittelständische Unternehmen steigt mit dem Lieferkettengesetz allerdings nicht nur der bürokratische Aufwand, sondern auch das wirtschaftliche Risiko. Denn ihnen fehlen – anders als oftmals multinationalen Konzernen - meist Macht und Einfluss, um in Ländern wie beispielsweise China die Einhaltung auch umsetzen zu können. Das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle kann vor Ort kontrollieren, bei Gesetzesverstößen drastische Bußgelder verhängen und Unternehmen dann für bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen. Zudem können nicht nur mögliche Betroffene, sondern z. B. auch Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gegen Unternehmen klagen und langwierige Rechtsprozesse auslösen. Grund genug, sich frühzeitig und intensiv mit den Voraussetzungen und potentiell sehr weitreichenden Folgen dieses wegweisenden neuen Gesetzes auseinanderzusetzen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei!