EUGH: Spanische Regelungen über die Besteuerung Nicht-Residenter bei der Erbschaftssteuer verletzen die Kapitalverkehrsfreiheit.

 

Seit geraumer Zeit wurde von ausländischen Eigentümern von Ferienimmobilien in Spanien die Frage nach der Rechtmäßigkeit - und auch Gerechtigkeit - der maßgeblichen Regelungen des spanischen Erbschaftssteuerrechts aufgeworfen, denen zufolge viele Ausländer bisher für Ferienimmobilien im Erbfall in Spanien eine hohe Erbschaftssteuer zu tragen haben, während Einheimische von den besonderen Freibeträgen der autonomen Gemeinschaften (Comunidades Autónomas) profitieren und oftmals keine oder aber nur eine vergleichsweise geringfügige Erbschaftssteuer zahlen müssen. Die Europäische Kommission hat dieses Unbehagen geteilt, hierin eine Diskriminierung von Nicht-Residenten gesehen und Spanien daraufhin verklagt.

Am 03.09.2014 hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) nunmehr das lange erwartete Urteil in dieser Sache gefällt und festgestellt, dass Spanien durch die vorstehend kurz skizzierte erbschaftssteuerliche Handhabung gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 21 und 63 des Vertrages über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) verstößt. Das Gericht sieht den Verstoß darin begründet, dass Spanien in der steuerrechtlichen Behandlung von Schenkungen und Erbschaften erhebliche Unterschiede eingeführt habe zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Rechtsnachfolgern und Beschenkten bzw. zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Erblassern. Zudem werde in unzulässiger Weise zwischen Schenkungen und ähnlichen Verfügungen über in Spanien und außerhalb Spaniens belegenes unbewegliches Vermögen unterschieden.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) eröffnet den Erben von spanischen Ferienimmobilien nunmehr grundsätzlich die Möglichkeit, die (zu viel) gezahlte spanische Erbschaftssteuer ganz oder aber zumindest teilweise zurückzufordern. Gerne unterstützen wir und unsere Kollegen vor Ort in Madrid, Barcelona, Sevilla, Valencia und Oviedo Sie bei der Prüfung und Geltendmachung Ihrer möglichen diesbezüglichen Forderungen gegenüber dem spanischen Fiskus. Rufen Sie uns an!